Sollte man Sozialleistungen beziehen, und man hat eine höhere Zahlung erhalten, als einem zusteht, so darf man das Geld nach zwei Jahren rechtmässig behalten. Man ist auch nicht verpflichtet, dem Sozialamt die Überzahlung mitzuteilen, da man davon ausgehen können muss, dass das Sozialamt die Sozialhilfe richtig berechnet.
Ich empfehle, Gelder aus Überzahlungen auf die Hohe Kante zu legen und erst nach Ablauf der Frist von zwei Jahren anzutasten. Sonst fehlt einem das Geld vielleicht später, sollte das Amt eine Rückzahlung verlangen.
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