Wenn man eine Lebensversicherung hat und Sozialgeld beziehen will, kann es vorkommen, dass das Amt anmahnt, man solle zunächst seine Lebensversicherung verkaufen und von diesem Geld seinen Lebensunterhalt bezahlen, bevor man sich erneut ans Amt wenden kann, um sein Sozialgeld zu beantragen.
Wichtig an dieser Stelle ist, warum die Lebensversicherung abgeschlossen wurde. Bei mir war es ein Geschenk der Mutter, und ihren geschenkten Betrag habe ich noch aufgestockt. Der Grund war, dass ich später, wenn ich mal Rente bekomme, einen Betrag zusätzlich zur Rente habe.
Leider war ich mir meiner Rechte damals bei Antragstellung auf Sozialgeld nicht bewusst und habe mich entsprechend der Anweisung vom Sozialamt verhalten. Ich habe die Lebensversicherung verkauft und davon meinen Lebensunterhalt incl. Wohnung bestritten.
Richtig gewesen wäre, dem Amt mitzuteilen, dass die Lebensversicherung dafür bestimmt ist, dass ich im Rentenfall einen Betrag zsätzlich habe. Meiner Meinung nach hätte ich die Lebensversicherung dann behalten können müssen. Das Geld für den Lebensunterhalt auszugeben, war eine Zweckentfremdung.
Nun plane ich, mir meine Lebensversicherung wieder zuholen, und das Geld dafür vom Amt anzufragen.
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