Wenn der Arzt dem Patienten eine Bedarfsmedikation verordnet, so darf das Pflegepersonal diese dem Patienten je nach seinem Befinden verabreichen.
Will die Pflegekraft das Medikament nicht verabreichen, so könnte es aus meiner Sicht üble Nachrede über den Patienten sein, dass der Patient nicht das Befinden hätte, um die Bedarfsmedikation verabreicht zu bekommen.
Auch überlege ich, ob die Bedarfsmedikation nicht das Patienteneigentum ist, dass dem Patienten ausgehändigt werden muss. Schliesslich wurde das Medikament ja auf Kosten des Geldes von der Krankenkasse des Patienten gekauft. Aber eine solche Rechtsprechung könnte dazu führen, dass Medikamente von den Pflegekräften schon gar nicht bestellt werden, was wiederum üble Nachrede und unterlassene Hilfeleistung ist.
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