Wenn ich Wertgegenstände besitze und Sozialhilfe beziehe bzw. im Heim wohne unter Zahlung der Heimkosten durch das Sozialamt, so ist es vom Sozialamt nicht statthaft - d.h. es ist dem Sozialamt verboten - den Verkauf dieser Wertgegenstände zu verlangen, da dies den Preis bei einem Verkauf drücken würde. Auch könnte es dann sein, dass der Käufer unter Ausnutzung einer Notlage handelt, was er gar nicht darf.
Es kann sein, dass z.B. für Goldbarren etwas anderes gilt, denn diese werden ja zu Festpreisen gehandelt.
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