Vorsorgevollmacht, Patientenverfügungen und Testament
Infoabend
Vorsorge kann dem Einzelnen die Angst vor unerwarteten Schicksalsschlägen nehmen. Der Wunsch nach Selbstbestimmung findet seinen Ausdruck in den Instrumentarien der Vorsorgevollmacht, der Patientenverfügungen und des Testaments. Während das Testament als letzter Wille die individuelle Erbfolge regelt, schaffen die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht die Grundlage dafür, dass der individuelle Wille auch bei Handlungsunfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit von vertrauten Personen erkannt und von Dritten zu respektieren sein wird. Die Schulung verschafft den Teilnehmenden einen ersten Eindruck über die Möglichkeiten der Vorsorge im Fall der Fälle.
Unser Dozent ist Rechtsanwalt in Familienrecht.
TS103.005H Jens Christian Göke
18.9.24, 1 UStd.
Mi, 18.00-19.30 Uhr
Berlin Schöneberg, VHS, Barbarossaplatz 5, Raum 218
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