Wer Sozialhilfe bezieht oder im Heim wohnt, und das Sozialamt kommt für Heimkosten auf, von dem darf nicht verlangt werden, dass er Goldbarren aus seinem Eigentum verkauft, denn die hat der Bürger in der Regel für Notfälle. Und wer im Heim wohnt oder Sozialhilfe bezieht, ist ja schon in Not und bezieht deshalb Sozialgelder. Außerdem würde der Verkauf der Goldbarren diese Not auch noch verschärfen.
Zudem sind die Goldbarren das Eigentum des Betroffenen, und mit seinem Eigentum kann man machen, was man will. Und: sollte ich mein Eigentum verkaufen wollen, so darf ich wiederum keinen Nachteil davon haben, dass ich mit meinem Eigentum mache, was ich will: nämlich es zu verkaufen. Das ist das Recht auf Eigentum. Sprich: das Sozialamt geht leer aus, wenn ich meine Gegenstände verkaufe.
Das Gleiche müsste für Bezieher von Arbeitslosengeld gelten.
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