Sollte Veruntreuung drohen, zahlt das Sozialamt nicht.
Beispiel: jemand beantragt Mehrbedarf für Zigaretten. Aber das Heim nimmt 10 € fürs Haare schneiden bzw. beauftragt zu diesem Zweck eine Frisierkraft.
Die 10 € fürs Haare schneiden sind Veruntreuung, denn ein einem PFLEGEheim muss auch die Körperpflege inclusive sein.
Folglich wird ein Sozialamt - soweit es davon weiss - wohl kaum neue Gelder bewilligen. Denn es droht ja Veruntreuung, sollte man den Friseur vom Heim in Anspruch nehmen. Wenn man solch einen Fall nicht meldet, ist dies Veruntreuung in anderen Sachen. Belangt werden kann man dafür nicht. Aber es würde der Verwaltung nützen und Fehler in der Finanzierung und Organisation des Heimes aufdecken helfen. Befürchtet man dadurch aber einen Nachteil, so lässt man dies lieber und hofft auf eine Wiedergutmachung.
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