Um so weniger einsichtig ist die Lage in Heimen, bei denen die Bewohner z.B. nur 2 € im Schnitt zur freien Verfügung stehen.
Wo Gerichte, Sozialämter und Betreuer nicht wissen, wie sie zusammenarbeiten sollen, grassieren solche Probleme.
Es gibt aber einen Paragraphen, nach dem den Heimbewohnern MINDESTENS ein Taschengeld i.H.v. 27% der Regelbedarfsstufe 1 zusteht. Nach oben hin ist dieser Betrag nicht begrenzt.
Gehen Gerichte bzw. Sozialämter nach genau diesem einen Paragraphen vor, wird schlagartig das Problem der Armut von Menschen im Heim behoben worden sein.
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