Ob der Antrag auf Sozialhilfe bewilligt wird, weiss man selber, wenn man den Antrag stellt. Schickt man den Antrag ab, so meldet sich das Sozialamt. Wird das Sozialgeld nicht bewilligt, antwortet man einfach auf das Schreiben und auf alle folgenden Schreiben des Sozialamtes, bis der Antrag bewilligt wird.
Gezahlt wird ab Tag der Antragstellung (Datum des Poststempels). Also ist es gut, den Ernstantrag immer gleich zu stellen, sobald man in Not ist.
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