Bezieht man Gelder vom Sozialamt oder möchte man sie beziehen, so zahlt das Sozialamt nicht im Falle der Veruntreuung.
Das heisst, will sich ein Dritter an dem Sozialgeld bereichern, indem er Gelder, die für den Sozialhilfebezieher bestimmt sind, für sich selber oder andere unerlaubte Zwecke verwendet, so zahlt das Sozialamt den Betrag nicht aus.
Was kann ich dagegen machen? Beispielsweise kann man das Sozialamt um Auskunft bitten, ob Veruntreuung der Fall ist.
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