Um einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen schlage ich vor: beim Amt einen formlosen Antrag auf "Sozialhilfe in voller Höhe" stellen und den Betrag nennen, den man erwartet (Betrag s.o.). Sollte das Amt ablehnen, so das PDF aus der ersten Nachricht dieses Threads ausdrucken und ans Amt schicken mit dem Hinweis, dass dies Sozialhilfe in voller Höhe bedeutet.
Sollte man schnell einen PC, ein Tablet und ein Smartphone brauchen und man wohnt im Heim, so scheint es mir möglich, dass man sich vom Amt Mehrbedarf wünscht. Denn es sind zwar rund 100 € für Computer bereits im Budgetrahmen des Amtes monatlich mit drin, doch man kann argumentieren dass: 1. Der Betrag erst angespart werden müsste, aber das man das Budget für nicht ausreichend empfindet, als dass man das Geld auch tatsächlich ansparen kann. 2. Das es zu lange dauern würde, das Geld anzusparen und man PC und (!) Tablet und (!) Smartphone sofort braucht. Schliesslich haben Leute, die es angespart haben ja auch und man möchte mit denen gleichgestellt sein.
Wenn das Sozialamt sagt, dass man das Geld schon vorher hätte ansparen können (z.B. weil man schon längere Zeit Sozialhilfe erhält), könnte es sein, dass man bisher nicht die Idee hatte, sich ein solches Gerät anschaffen zu können.
Lebe ich nicht in einem Heim, so ist all das trotzdem möglich, weil man ja nicht schlechter gestellt sein kann, nur weil man nicht in einem Heim lebt.
Dieser Beitrag ist unter anderem der SPD gewidmet und ihrem Kanzlerkandidaten Olaf Scholz. Ich selber wähle aber dort, wo es Sinn hat, nur die Grünen, da ich nach wie vor - mindestens seit es die Grünen gibt - die Erhaltung der Natur und Renatualisierung als die drängendsten Probleme unserer Zeit ansehe.
Wer seine restliche Lebenszeit wissen will, fragt am besten den Arzt und fragt ihn nach einer Prognose, die sich noch verbessern lässt. Wenn ein mehrfaches verschieben des maximalen Lebenszeit in die Zukunft oft und lange genug geklappt hat, könnte das ein Weg sein, nie zu sterben.
Ein anderer Weg ist es, sich vom Arzt jung und gesund sein für immer wünschen. Auch da sollte man seine Prognose immer verbessern können (weil es möglich ist: Logik). Man kann sich auch an mehrere Ärzte wenden.
Wichtig zu wissen ist, dass der Logik nach ein Verschieben des Sterbetermins nicht immer möglich ist. Z.B., wenn der Patient verstorben ist. Dann kümmert man sich frühzeitig um seinen Verbleib - z.B. vor Gericht oder beim Arzt (oder beides) und sorgt vor, z.B. so dass man immer Geld in Hülle und Fülle hat. Wichtig hier ist auch, dass alles gewünschte sich im Nachhinein noch verbessern lässt, z.B. wenn es so weit ist.
Vorm Amt könnte es geltend gemacht werden, dass man Sozialgeld in beliebiger Höhe bekommt, weil es schliesslich ein Wunder ist, dass man noch lebt, obwohl man offiziell verstorben ist und der Staat (Fürsorgepflicht für alle Bewohner) seinen Mitbürgern über verpflichtet ist.
Ein Betreuer in Geldfragen kann einem auch Dienste tun, die vorteilhaft sind.
Beispiel: jemand kauft sich einen VW Polo, kann sich aber nur einen VW Käfer leisten. Wenn derjenige einen Betreuer hat, kann dieser den Kauf rückgängig machen. Der Betreute muss dem natürlich zustimmen in dem Wissen, dass der Polo doch zu teuer war.
Wichtig für Betreuung in Geldfragen ist ein Finanzplan, der vom Betreuten kommt. Dieser vereinfacht aber nur die Verwaltungsebene.
Eine Betreuung darf generell nur zum Vorteil des Betreuten sein.
Es wird eine Interplanetarische Sitzung über die Vorhaben der Erdbevölkerung geben.
Alles, was eingebracht wird, findet Beachtung. Von dem Vorhaben eines Schulkindes, Kaugummi zu kaufen bis hin zur Lösung des Problems der Erderwärmung. Auch Raumschiffbau wird behandelt und das Raumschiffe nicht zu der Flucht von einem untergehenden Planeten genutzt werden können. So etwas würde Unbill bei der Weltbevölkerung nur befeuern.
Der Alltagserfahrung sind die Patienten entwöhnt. Was tun?
Alltagserfahrung ist z.B., etwas leckeres zu Essen, Spaziergänge etc. Das kostet im allgemeinen Geld.
Eine positive Alltagserfahrung kann also durch die zur Verfügung Stellung von Geld erzeugt werden.
Die Patienten bilden sich eigene Gewohnheiten, in die nicht eingegriffen wird.
Zum Beispiel könnte man das persönliche Budget nutzen, damit der geeignete Patient sich und seinen Freunden (oder in einer Liebesbeziehung) ein mal in der Woche etwas leckeres zu Essen kocht. Und ein Patient wird ausgesucht, bei dem das nicht der Fall ist.
Anträge fürs persönliche Budget können Sozialarbeiter stellen - dazu ist gar kein Betreuer nötig.
Hilfreich für eine Gewaltfreie Psychiatrie wären Keimlinge (Stationen) die gewaltfrei funktionieren.
Das Personal einigt sich in einer Dienstbesprechung darauf, die Station künftig gewaltfrei zu führen. Und nur solche Mitarbeiter werden zugelassen.
Die Gewaltfreiheit kann z.B. dadurch erreicht werden, dass Gewalt vorhergesehen wird und das Personal darauf gewaltfrei reagiert - z.B. durch Verlegung auf ein anderes Zimmer oder eine andere Station - die auch gewaltfrei ist.
Um Zwangstherapie abzuschaffen genügt das verfolgen folgender Delikte:
Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
Werden alle solcher Rechtsverstösse geahndet, so wäre die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie gar nicht möglich.
Ein Beispiel dazu, wie schwierig das sein kann:
Haare schneiden ist auch eine Körperverletzung, der man aber zustimmen kann. Ansonsten dürfte es gar keine Friseure geben.
Wenn ich nun in Not bin und eine Eigengefährdung droht, es aber Freiheitsberaubung in der Psychiatrie nicht mehr gibt, wäre ich auf mich allein gestellt. Möglicherweise - wenn nicht gar wahrscheinlicherweise - würde ich in so einer Situation einem Verbleib in der Psychiatrie zustimmen, wenn ein Arzt mir erklären würde, das in entsprechend gelagerten Fällen so vorgegangen wird, dass der Patient eine gewisse Zeit das Haus nicht verlässt.
Die Lösung die ich für mich sehe ist: Alle Straftaten registrieren und sich überlegen, gegen welche ich nachträglich vorgehen will.
Eine allgemeine Lösung habe ich noch nicht gefunden. Aber das Werner Fuß Zentrum hat eine allgemeine Hilfe: die PatVerFü - Patientenverfügung.
Will einen das Personal in Gespräche verwickeln, was die Medikation anbelangt, so muss dies im Sinne des Patienten erfolgen. Dies ist das Patientenrecht. Dem zu widersprechen, könnte eine Vielzahl von Straftaten bedeuten. Z.B. Heilungsverweigerung. Dabei ist es wichtig, was der Patient sagt (das ist zu unterstützen) und nicht, was das mutmaßlich beste anbelangt, was der Psychiatriemitarbeiter für die Medikation sehen kann. Auch einen Gesprächsverlauf anzustreben in die Richtung, dass der Patient seinen ursprünglichen Willen aufgibt, ist meiner Meinung nach als strafbar anzusehen.
Dabei denke ich, dass die Psychiatriemitarbeiter schon nach bestem Wissen und Gewissen handeln werden.
Werden einem in der Psychiatrie gegen den eigenen Willen die Zigaretten eingeteilt, so ist dies Diebstahl oder Vorbehalt von Eigentum. Ich habe die Erfahrung gemacht, dies dem Personal mitzuteilen und von da an hat es mit der Ausgabe von Zigaretten geklappt.
Wenn einem das in einem Krankenhaus passiert, so denke ich, ist einem die Behandlung in so einem Krankenhaus nicht mehr zuzumuten. Bei einer Verlegung - so weiss es der Arzt - muss es dem Patienten am neuen Behandlungsort besser gehen.
Wird man durch einwirken des Gerichts unrechtmässig behandelt, so denke ich, kann eine Entschädigung aus der Staatskasse erfolgen. Eine Entschädigung durch die Täter befürworte ich nicht, unter der Annahme, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben.
Eine Entschädigung im Mio. Bereich sollte dazu führen, dass sich der Patient selbst vor der Einwirkung von Gewalt schützen kann. Hierzu kann mit Sicherheit auch das Werner-Fuss Zentrum weiterhelfen:
Außerdem wird somit manifestiert, dass ein Unrecht anerkannt wurde. Vorsicht vor übler Nachrede, die Zahlungen seien unrechtmässig! Dies könnte auch zu einer Zahlung aus der Staatskasse führen, dass das Gericht seine ursprüngliche Zahlungsanweisung nicht ausreichend gut begründet hat.
Es ist nicht zumutbar, eine Gerichtsverhandlung mit Personen zu führen, die einen gegen den eigenen Willen festhalten oder gegen den eigenen Willen Medikamente verordnen oder dies mit anderen vor haben oder durchführen.
Ebenso, an einer Verhandlung teilzunehmen, die so etwas beabsichtigt oder beabsichtigen könnte.
Ich bin der Meinung, dass nur Menschen im KMV Krankenhaus Massregelvollzug) sind, die aus lauteren Gründen gehandelt haben. Ich gehe davon aus, dass es irgendetwas im Menschen gibt, wodurch er immer lauter handelt. Dem würde auch entsprechen, dass Gott alle Sünden vergeben kann.
Bei einem Mitbewohner wurde ein Raub festgestellt. Auf Nachfrage hat er aber bestätigt, dass er den Raub wegen einer irrigen Annahme begangen hat, wusste aber nicht mehr, was das war.
Aufgrund einer irrigen Annahme, die aber lauter ist, kann meiner Meinung nach keine Verurteilung zum KMV erfolgen, sondern der Angeklagte ist wegen irriger Annahme aus lauterem Grund frei zu sprechen.
Dazu muss ich aber sagen, dass ich nicht glauben kann, dass es den Tod gibt, weil "Verstorbene" irgendwo immer wieder auftauchen, und somit auch, dass es nicht möglich ist, dass eine solch schwerwiegende Tad überhaupt existiert. Folglich kann sie auch nicht vor Gericht zu einer solchen Verurteilung führen. Das Eingreifen von Gerichten halte ich in solch einem Fall aber für nötig - denn dazu sind Gerichte ja da.
In Psychiatrien und Heimen müsste es in jedem Schwesternzimmer eine Gaskartusche mit Feuerzeuggas geben, um leere Patientenfeuzeuge wieder aufzuladen. Dies würde der Besserung der Lebensverhältnisse der Patienten oder Bewohner bedeuten.
In der Bodelschwingh Klinik in Berlin wurde das bereits durchgeführt. Das Krankenhaus hat 100 Kartuschen mit Feuerzeuggas eingekauft für 1,25 € je Kartusche. Auf einer Station hält so eine Kartusche etwa ein Jahr (25 Befüllungen im Monat) und spart damit den Patienten auf der Station jeden Monat etwa 25 €. Hochgerechnet aufs Krankenhaus sind das etwas 1500 Füllungen im Jahr. Die 100 Kartuschen (125 €) müssten somit 25 Jahre reichen und 37.500 € innerhalb von 25 Jahren den Patienten einsparen.
Das gesparte Geld können die Patienten dann für andere Dinge ausgeben.
Außerdem gibt es zur Nachtmahlzeit in der Bodelschwingh Klinik jetzt Chips, Flips, Salzstangen und so weiter. Fünf Tüten jeden Abend. Wenn die alle sind, muss man auf den nächsten Tag warten.