Wer Sozialgeld bezieht und seine Kunst verkauft, muss seine Einnahmen dem Amt melden. Daraufhin wird einem etwas vom Verdienst verrechnet und vom Sozialgeld abgezogen.
In diesem Fall kann es günstig sein, so habe ich mir überlegt, seine Bilder preiswerter anzubieten und darauf zu hoffen, dass man später von den Eigentümern der Bilder (oder ehemaligen Eigentümern) etwas geschenkt bekommt, wenn es einem finanziell wieder besser geht.
Ich weiss aber nicht, ob die Ämter nicht dann die Spenden nachträglich verrechnen. Von einem Fall von nachträglicher Verrechnung durch das Amt habe ich aber bisher noch nie etwas gehört. Ich weiss zwar nicht, ob dieses Vorgehen wirklich statthaft ist, aber ich denke: hoffen darf jeder - auch vor dem Amt.
Wir hoffen, dass dir unser Forum gefällt und du dich hier genauso wohlfühlst wie wir.
Wenn du uns bei der Erhaltung des Forums unterstützen möchtest, kannst du mit Hilfe einer kleinen Spende dazu beitragen,
den weiteren Betrieb zu finanzieren.