Da die Sozialämter dafür da sind, den armen Teil der Bevölkerung mit genug Geld zu versorgen, müssten sie eigentlich ein Interesse daran haben, den Sozialgeldempfängern jeweils den maximal möglichen Betrag an Sozialhilfe zu zahlen. Etwas anderes dürfen sie gar nicht. Sie müssen aber auf Antragstellung warten. Und ein Antrag kann ja kein Betrug sein, es könnte aber eine betrügerische Absicht nachgewiesen werden. Wenn ich also keine betrügerische Absicht habe, kann ich den Antrag ruhig stellen. Und das weiss der Bürger in der Regel, was eine betrügerische Absicht ist - nicht aber unbedingt, was als betrügerische Absicht gewertet werden kann. Da hilft es, den Antrag nach bestem Wissen und Gewissen zu stellen. Auch was das ist, weiss der Bürger in der Regel. Wenn die Bewilligung eines Antrages gegen die guten Sitten verstoßen würde, so kann das der Antragsteller in der Regel nicht wissen, da die guten Sitten ja ein Gemeingut sind.
Zum Beispiel kann eine Weltreise durchs Amt bezahlt die Not des Antragstellers zwar lindern, die Höhe der Kosten dafür zu übernehmen kann aber den guten Sitten widersprechen und der Antrag auf Kostenübernahme daraufhin abgelehnt werden. Dem entgegen könnte stehen, dass ein Arzt feststellt, dass eine Weltreise für die Gesundheit des Patienten wichtig ist. Dann überwiegt wieder das Recht auf Gesundheit und der Staat hat Fürsorgepflicht. Genau das ist geltende Rechtsprechung und eine Kostenübernahme für die Weltreise kann auch das Recht auf Leben berühren - z.B., weil der Arzt die Weltreise vorhergesehen hat.
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