Ein Bewohner, der aus dem KMV (Krankenhaus Massregelvollzug) kam, hat folgende Leidensgeschichte:
Er hat mit einer Spielzeugpistole in einem Geschäft Geld erbeuten wollen - so sah es aus!
Wahr ist: er war hospitalisiert und wusste alleine nicht mehr weiter. Er hat sich gewünscht, in einer staatlichen Stelle untergebracht zu sein. Somit hatte er den Überfall vorgespielt.
Schuldig kann er nicht sein, denn er hatte ja gar keine Tatabsicht. Er wollte lediglich staatliche Versorgung erlangen.
Wahr ist, dass der Staat Fürsorgepflicht für den Bewohner hatte, und er somit den Staat auf Verletzung der Fürsorgepflicht verklagen kann.
Ich hatte mir das gleich gedacht, als er mir von dem Vorgang erzählte, dass er unschuldig ist. Ich hatte vermutet, dass eine irrige Annahme von ihm vorlag, so dass er den Überfall gemacht hat.
-- Bei Abdruckwunsch für einen Artikel bitte zuerst den Autor per Forennachricht oder E-mail nach seiner Postadresse fragen und um Abdruckerlaubnis bitten. Und dann nach Abdruck ein Belegexemplar der Ausgabe an den Autor schicken.
Gerne kann ich aus kurzen Meldungen auch ganzseitige Artikel für Psychiatriezeitungen schreiben.
Wir hoffen, dass dir unser Forum gefällt und du dich hier genauso wohlfühlst wie wir.
Um dir und den anderen Mitgliedern das Bestmögliche bieten zu können, würden wir das Forum gern werbefrei gestalten und mit tollen neuen Extras ergänzen.
Wenn du uns dabei unterstützen möchtest, kannst du mit Hilfe einer kleinen Spende dazu beitragen,
diese Änderungen zu finanzieren.
Deine Spende hilft!
Spendenziel: 80€
6%
Die Nutzung und Anwendung des Forums sind kostenlos. Spenden sind willkommen.