Wenn die Polizei einen Wohnungslosen vorfindet, müsste sie einen Sozialhilfeantrag und einen Antrag auf eine neue Wohnung stellen dürfen. Dabei müsste auch ein Konto eingerichtet werden können, denn viele Obdachlose haben kein eigenes Konto mehr.
Wenn es dann Wohnungen vom Amt gemietet auf Vorrat gäbe, so könnte die Polizei einen Obdachlosen aufgreifen, ihm einen neuen Wohnungsschlüssel in die Hand geben und ihn zu der neuen Wohnung fahren. Ein paar Tage später würde der ehemals Wohnungslose ein Schreiben vom Amt (Bewilligung der Sozialhilfe) und von der Bank (Girokontokarte) erhalten.
Wenn die Polizei entsprechend ausgestattet wäre, könnte sie auch gleich beim Aufgreifen des Obdachlosen einen Bewilligungsbescheid von Sozialamt und eine Girokontokarte aushändigen und ihn zu seiner neuen Wohnung fahren.
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