Um Zwangstherapie abzuschaffen genügt das verfolgen folgender Delikte:
Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
Werden alle solcher Rechtsverstösse geahndet, so wäre die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie gar nicht möglich.
Ein Beispiel dazu, wie schwierig das sein kann:
Haare schneiden ist auch eine Körperverletzung, der man aber zustimmen kann. Ansonsten dürfte es gar keine Friseure geben.
Wenn ich nun in Not bin und eine Eigengefährdung droht, es aber Freiheitsberaubung in der Psychiatrie nicht mehr gibt, wäre ich auf mich allein gestellt. Möglicherweise - wenn nicht gar wahrscheinlicherweise - würde ich in so einer Situation einem Verbleib in der Psychiatrie zustimmen, wenn ein Arzt mir erklären würde, das in entsprechend gelagerten Fällen so vorgegangen wird, dass der Patient eine gewisse Zeit das Haus nicht verlässt.
Die Lösung die ich für mich sehe ist: Alle Straftaten registrieren und sich überlegen, gegen welche ich nachträglich vorgehen will.
Eine allgemeine Lösung habe ich noch nicht gefunden. Aber das Werner Fuß Zentrum hat eine allgemeine Hilfe: die PatVerFü - Patientenverfügung.
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