Will einen das Personal in Gespräche verwickeln, was die Medikation anbelangt, so muss dies im Sinne des Patienten erfolgen. Dies ist das Patientenrecht. Dem zu widersprechen, könnte eine Vielzahl von Straftaten bedeuten. Z.B. Heilungsverweigerung. Dabei ist es wichtig, was der Patient sagt (das ist zu unterstützen) und nicht, was das mutmaßlich beste anbelangt, was der Psychiatriemitarbeiter für die Medikation sehen kann. Auch einen Gesprächsverlauf anzustreben in die Richtung, dass der Patient seinen ursprünglichen Willen aufgibt, ist meiner Meinung nach als strafbar anzusehen.
Dabei denke ich, dass die Psychiatriemitarbeiter schon nach bestem Wissen und Gewissen handeln werden.
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