Werden einem in der Psychiatrie gegen den eigenen Willen die Zigaretten eingeteilt, so ist dies Diebstahl oder Vorbehalt von Eigentum. Ich habe die Erfahrung gemacht, dies dem Personal mitzuteilen und von da an hat es mit der Ausgabe von Zigaretten geklappt.
Wenn einem das in einem Krankenhaus passiert, so denke ich, ist einem die Behandlung in so einem Krankenhaus nicht mehr zuzumuten. Bei einer Verlegung - so weiss es der Arzt - muss es dem Patienten am neuen Behandlungsort besser gehen.
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