Wird man durch einwirken des Gerichts unrechtmässig behandelt, so denke ich, kann eine Entschädigung aus der Staatskasse erfolgen. Eine Entschädigung durch die Täter befürworte ich nicht, unter der Annahme, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben.
Eine Entschädigung im Mio. Bereich sollte dazu führen, dass sich der Patient selbst vor der Einwirkung von Gewalt schützen kann. Hierzu kann mit Sicherheit auch das Werner-Fuss Zentrum weiterhelfen:
Außerdem wird somit manifestiert, dass ein Unrecht anerkannt wurde. Vorsicht vor übler Nachrede, die Zahlungen seien unrechtmässig! Dies könnte auch zu einer Zahlung aus der Staatskasse führen, dass das Gericht seine ursprüngliche Zahlungsanweisung nicht ausreichend gut begründet hat.
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