Ich bin der Meinung, dass nur Menschen im KMV Krankenhaus Massregelvollzug) sind, die aus lauteren Gründen gehandelt haben. Ich gehe davon aus, dass es irgendetwas im Menschen gibt, wodurch er immer lauter handelt. Dem würde auch entsprechen, dass Gott alle Sünden vergeben kann.
Bei einem Mitbewohner wurde ein Raub festgestellt. Auf Nachfrage hat er aber bestätigt, dass er den Raub wegen einer irrigen Annahme begangen hat, wusste aber nicht mehr, was das war.
Aufgrund einer irrigen Annahme, die aber lauter ist, kann meiner Meinung nach keine Verurteilung zum KMV erfolgen, sondern der Angeklagte ist wegen irriger Annahme aus lauterem Grund frei zu sprechen.
Dazu muss ich aber sagen, dass ich nicht glauben kann, dass es den Tod gibt, weil "Verstorbene" irgendwo immer wieder auftauchen, und somit auch, dass es nicht möglich ist, dass eine solch schwerwiegende Tad überhaupt existiert. Folglich kann sie auch nicht vor Gericht zu einer solchen Verurteilung führen. Das Eingreifen von Gerichten halte ich in solch einem Fall aber für nötig - denn dazu sind Gerichte ja da.
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