Wenn man eine Rente bekommt, diese aber nicht in voller Höhe ausgezahlt wird und Gelder aus der Rente ans Heim fließen, so ist diese Zahlung ans Heim nicht statthaft (ist also verboten), denn man darf nicht schlechter gestellt sein gegenüber jemand anderem, der nicht im Heim wohnt.
Ist schon Geld ans Heim geflossen, so ist dieses Rückerstattbar unter Berücksichtigung dessen, dass der Freibetrag beim Sozialamt sich um die Höhe der Zahlung erhöht - mangels bisheriger Möglichkeit der Verwendung.
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