Wenn jemand für seine Rente (Sozialleistungen) gearbeitet hat, so könnte es den guten Sitten widersprechen, jemand anders mehr Geld an Sozialhilfe / Bürgergeld zu bezahlen, als die Höhe dieser Rente beträgt, da er ja für seine Rente gearbeitet hat. Dies gilt unter Beachtung der Nicht-Deckelung des Taschengeldes in Heimen nach Paragraph 27b SGB XII.
Dies muss nicht mehr gelten, wenn der Rentenempfänger selbst in Not ist und deshalb zusätzlich Sozialhilfe bezieht. Dann kann das Sozialgeld dessen, der für die Sozialgelder nicht gearbeitet hat, wieder entsprechend höher gestaltet werden.
Und ob man in Not ist oder nicht, weiss der Bürger schon selber.
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