Wenn jemand verstorben ist, hilft es manchmal, das nicht zu glauben und weiter zu glauben, dass derjenige noch lebt. Mein Arzt hat einen Kurs in Totenhilfe gemacht und kennt sich von daher aus.
Wenn jemand nur als verstorben gilt, so ist es wichtig, dass er weiter Zugriff hat auf sein Eigentum (also unter anderem auch auf sein Geld). Wenn man Tod ist, darf man nämlich mit seinem Eigentum nicht mehr machen, was man will.
Man kann auch zum Amt gehen, und sagen, dass man davon ausgeht, dass der für tod Erklärte noch lebt. Manchmal hilft das. Das kann übrigens auch der Tote machen und darf dann wieder auf sein Eigentum zugreifen. Es reicht auch, dem Arzt zu sagen, dass man wieder lebt. Dann ist man auch wieder rechtmässiger Besitzer seines Eigentums. Denn der Arzt wird das dem Gericht mitteilen.
Um auf sein Eigentum wieder zugreifen zu können ist aber die rechtliche Feststellung notwendig, dass der Tote noch (oder wieder) lebt.
Dazu müssen die verschiedenen Stellen informiert sein, die es betrifft, also die Erben und die entsprechenden Ämter und Institute (Beerdigungsinstitut). Dabei ist es nicht wichtig, ob die Beerdigung schon stattgefunden hat - außer natürlich für das persönliche Empfinden der Erben.
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