Um einem psychiatrisch diagnostizierten Menschen zu helfen und unterstützen zurück ins „normale Leben“ zu finden, ist ABSOLUTES Wohlwollen dringend und zwingend erforderlich.
Das gesamte Personal muss und darf nur von dem Gedanken erfüllt sein, der „schrägen Person“ zurück ins reguläre Leben zu verhelfen.
Sich zu erkundigen, welche Missetaten der Sünder auf dem Kerbholz hat, darf niemals zu einer inneren Verurteilung beim Personal führen.
Sobald der Patient versteht, welche Konsequenzen das konkrete Opfer seiner ureigenen Fehlleistung zu erleiden hat, setzt die wahre Strafe ein.
Das schlechte Gewissen.
Hat der Patient aufrichtig bereut, ist es die Pficht des psychiatrischen Apparats, ihn positiv aufzubauen.
Streng genommen dürfen in der Psychiatrie nur solche Menschen arbeiten, die an das Konzept der Vergebung von Schuld glauben.
Anstatt dem Menschen immer mehr Schuldgefühle zu machen, müssen sie akzeptieren, dass er sich rehabilitieren kann und das selbe Recht hat, unbehelligt weiter zu leben wie andere Menschen, die, in welcher Weise auch immer, ebenfalls Schuld auf sich geladen haben, aber nicht diagnostiziert wurden.
Kein Mensch ist frei von Schuld, sei es durch aktives Tun oder durch Unterlassung.
Eine gelungene Psychiatrie hilft zur Befreiung von Schuldgefühlen.
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