Dieser Artikel wird mit freundlicher Genehmigung des Werner Fuss Zentrums (http://www.zwangspsychiatrie.de) eingestellt. Bei Abdruck bitte das Belegexemplar ans Werner-Fuss-Zentrum schicken und auf dieses Forum hinweisen.
Alternativen zur Psychiatrie
(Redebeitrag des Werner-Fuß-Zentrums zur Diskussion im Ausschuss Soziales der BVV Pankow am 8.4.2014)
1) Wir müssen hier nicht lange um den heißen Brei herumreden, die Frage nach Alternativen zur Psychiatrie ist immer nur die Frage nach der Abschaffung des in der Psychiatrie ausgeübten Zwangs und deren Gewalttätigkeit. Sie sind der Dreh- und Angelpunkt der Psychiatrie. Entsprechend geht es uns im Weiteren nur um die Zwangspsychiatrie. Alle freiwilligen Angebote können privat bezahlt bzw. auf Wunsch eines armen Betroffenen vom Sozialamt bezuschusst oder sogar ganz übernommen werden. Dagegen ist allen hier im Saal bekannt, dass jedes System mit der Option auf Zwang und Gewalt ein völlig anderes ist als eines ohne diese Option. Mit der Option auf Zwang gibt es keine freie Entscheidung mehr und deshalb basiert die Psychiatrie immer auf Nötigung. Wenn dort Zwang und Gewalt ausgeübt werden, wird das Opfer nicht nur der Freiheit beraubt, sondern regelmäßig müssen die Betroffenen unter der Drohung, dass jeder körperliche Widerstand gebrochen wird, eine Körperverletzung erdulden. Das hat ungefähr die Qualität einer zu erduldenden Vergewaltigung.
Alternativen zur Psychiatrie gibt es also nur als Alternativen zur Zwangspsychiatrie.
So wie die Kirche mit Inquisition und Folter Macht und Terror ausgeübt hat, so übt die Psychiatrie mit ihrer Option auf Zwang und Gewalt Macht und Terror aus. Wie die Kirche ohne Inquisition nur noch Gläubigen dienen kann, so muss die Psychiatrie endlich gewaltfrei agieren. Die Psychiatrie darf niemanden mehr versuchen zu zwingen, zu glauben, man sei psychisch krank und müsse mit „Psychopharmakaˮ genannten Drogen oder sogar Elektroschock behandelt werden. Nur werʼs glauben will, soll damit selig werden – Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung! Dazu kommen wir später noch.
Zum Versuch der Rechtfertigung dieser Gewaltausübung gibt es zwei Behauptungen: Die eine ist: die Umwelt müsse vor den angeblich oder tatsächlich „psychisch Kranken” geschützt werden. Diese Behauptung ist verlogen, weil es zum Schutz der Rechte sowie Leib und Leben der Bürger ein umfangreiches Regelwerk mit differenzierten Sanktionen gibt, das aber, solange es sich um einen Rechtsstaat handeln soll, für alle Bürger gleich gelten muss. Es darf weder für Herrn Wulff noch für Juden oder für angeblich oder tatsächlich „psychisch Kranke” ein Sonderrecht geben. Deshalb muss diese besondere rechtliche Diskriminierung der sog. „psychisch Kranken” total abgestellt werden – das ist durch die Behindertenrechtskonvention zwar an sich geltendes, aber leider staatlicherseits völlig negiertes Recht. Als einzige der Gruppen, die von 1939–49 [sic] versucht wurden, in Deutschland auszurotten, werden wir immer noch mit staatlichen Mitteln verfolgt. Die andere Rechtfertigungsbehauptung ist ganz offensichtlich zynisch und perfide: die Gewalttätigkeit geschehe doch nur zu unserem eigenen Besten, zu unserem Wohle. Das können wir nun ganz einfach feststellen. Wer hier möchte eine positive Vorausverfügung ausfüllen und unterzeichnen? Niemand hier? Also ist es eine faustdicke Lüge, dass es zum Wohle geschehe, im Gegenteil, psychiatrische Gewalt wird nur zum Unwohl, zu der Demütigung, Entrechtung und Entwürdigung der Betroffenen ausgeübt – und alle lassen sie zu, weil alle denken, sie trifft nicht mich, geisteskrank sind doch nur Andere.
2) Als nächstes muss ein Missverständnis aufgeklärt werden – das Märchen, dass es zur Überwindung psychiatrischer Gewalt tatsächlich zwei Wege gäbe: Bei dem einen Weg wird behauptet, würde durch mehr Geld für Erziehungsmaßnahmen und therapeutische Beschwörungen die Gewalt immer weiter abnehmen, die Gewalttätigkeit umgekehrt proportional zum finanziellen und pädagogischen Einsatz sozusagen asymptotisch gegen Null gehen. Dieses angebliche „Argument” wurde z. B. zu einem zynischen Erpressungsversuch benutzt, als vor einigen Jahren die Kontakt- und Beratungsstellen gedroht haben, bei Kürzungen würden es mehr Zwangseinweisungen geben.
Dieser Weg hat sich als Sackgasse herausgestellt, obwohl seit Mitte der 70er Jahre mehr und mehr Geld für das psychiatrische System aufgewendet wurde. Stichwort ist die sog. „Enthospitalisierung”. Statt weniger sind es sogar mehr Zwangseinweisungen geworden, die Zahl der Entmündigungen – regelmäßig gegen den Willen aufoktroyiert und zur Täuschung „Betreuung” genannt – hat sich seit 1992 mehr als verdoppelt usw. Allerdings wurden die sprachlichen Anstrengungen zur Beschönigung der Gewalt verstärkt und die Dekoration in den Anstalten aufgehübscht. Diese Sackgasse führt nur zu einem immer weiter aufgeblähten Apparat, wir nennen das sozialpädagogischen Barock. Das heißt, es soll zur angeblichen „Prävention” noch eine zusätzliche Beratung, einen weiteren Krisendienst, noch eine offene Station, noch eine Werkstatt mehr, und als Sahnehäubchen zur Beschwichtigung auch noch eine sog. „Beschwerdestelle” geben. Alle, die in diesem Gewerbe ihr Geld verdienen, hängen am Tropf der Diagnostizierungen. Sie alle haben ein unmittelbares finanzielles Interesse daran, dass immer mehr Menschen in diesem System gebunden werden. Es sollte sich also niemand wundern, dass anstatt psychiatrische Gewalt zu mindern, sich die Gewalt dieses Systems immer flächiger verbreiterte (die letzte Umdrehung dieser Spirale ist übrigens nun das von Prof. Allen Fraces kritisierte DSM 5). Der andere und einzig erfolgversprechende Weg ist ein konsequentes und umfassendes Umstellen auf eine gewaltfreie Psychiatrie – also keine weiteren zusätzlichen offenen Stationen. Wenn das geschehen ist, kann man danach sehen, ob, und wenn ja welchen, besonderen Unterstützungsbedarf es – selbstverständlich nur auf freiwilliger Basis – noch gibt. Also ist die Forderung: keine weitere „Enthospitalisierung”, sondern eine gewaltfreie Psychiatrie jetzt sofort.
An sich ist das, seitdem das Patientenverfügungsgesetzes 2009 in Kraft getreten ist, sogar rechtlich der Fall: Medizinische Gewaltfreiheit ist gesetzlich verankert*. Das Bundesverfassungsgericht hat seit März 2011 drei Mal festgestellt, dass es in der BRD noch nie ein verfassungskonformes Gesetz zur Zwangsbehandlung gab, sie also in dieser Republik noch nie legal war. Jedoch wollen die Gesetzgeber das nicht anerkennen, sondern sind lieber inkonsequent. Vor allem der Ärzte-Richter-Filz will daran festhalten, dass Grund- und Menschenrechte hintergangen werden. Für Zwang und Gewalt gegen psychiatrisch Diagnostizierte werden gesetzliche Spielräume aufgetan bzw. es wird von den Gesetzgebern verbissen versucht, an dieser Gewalttätigkeit festzuhalten. So wurde im Februar 2013 vom Bundestag ein illegales Foltergesetz im Betreuungsrecht verabschiedet. Auf Länderebene wurden im Sommer 2013 in Baden-Württemberg und im Herbst in Hamburg Gesetzesnovellen verabschiedet – sie alle werden in Karlsruhe scheitern. Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg haben illegale Novellen in die Landtage eingebracht. Auffällig ist, wie insbesondere von Grünen, der SPD sowie von der LINKEN regierte Länder ganz scharf darauf sind, gewalttätig gegen angeblich und tatsächlich „psychisch Kranke” vorzugehen. Wir finden das ekelerregend, insbesondere, wenn im Fall von DIE LINKE noch im Wahlprogramm für die Bundestagswahl erstmals in der BRD eine gewaltfreie Psychiatrie versprochen wurde. Das wörtliche Zitat ist: Rechtliche Diskriminierung, insbesondere über psychiatrische Sondergesetze und ärztliche oder betreuungsrechtliche Zwangsbefugnisse, ist aufzuheben.
3) Wenn es hier in Pankow nun tatsächlich um Alternativen zur Zwangspsychiatrie gehen sollte, dann wäre das ein wegweisender Fortschritt. Das Problem würde an der kategorisch richtigen Stelle angepackt, nämlich im politischen Raum, auch wenn die Kompetenzen des Bezirks nur klein scheinen. Der entscheidende Schritt ist ein Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) für eine gewaltfreie Psychiatrie im Bezirk Pankow. Das heißt, im Bezirk Pankow müssen sämtliche Spielräume genutzt werden, um diesen Beschluss zu verwirklichen, so dass es keine Zwangseinweisungen und sowieso keine Zwangsbehandlungen mehr gibt. Dieser Beschluss wird eine erhebliche mediale Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Weiter ausbuchstabiert bedeutet der Beschluss:
Der sozialpsychiatrische Dienst wird von der BVV angewiesen, keinerlei Zwangseinweisungen mehr vorzunehmen. Dazu müssen alle Mitarbeiter eine Verpflichtungserklärung unterschreiben oder sie müssen ausgetauscht werden gegen Personen, die dazu bereit ist. Der Chefärztin der Psychiatrie im Krankenhaus Weißensee, der Gewaltverteidigerin Frau Dr. Hauth wird von der BVV das Misstrauen ausgesprochen. Sie wird aufgefordert, sich woanders eine Tätigkeit zu suchen. Sie wird durch einen Chefarzt ersetzt, der schon bewiesen hat, dass er für eine gewaltlose Psychiatrie steht. Das könnte z. B. der Chefarzt der Psychiatrie Heidenheim, Herr Dr. Martin Zinkler, sein, oder möglicherweise einer seiner OberärztInnen.
Die Polizeiwachen im Bezirk werden von der BVV informiert, dass eine Polizei, die die Bürger im Bezirk ernst nehmen will, niemanden mehr in der Psychiatrie abliefern darf, der bzw. die das nicht ausdrücklich verlangt. Sämtliche Ermessensspielräume müssen genutzt werden, dass nur dann, wenn Straftaten begangen wurden, eine Festnahme, aber keine Psychiatrisierung erfolgt. (Ausnahmeregelung unten).
Die Gerichte im Bezirk werden von der BVV informiert, dass ein Gericht, das den Bürgerwillen im Bezirk ernst nehmen will, weder eine Zwangseinweisung oder Zwangsbehandlung beschließt noch eine Betreuung gegen den erklärten bez. natürlichen Willen einrichtet oder fortsetzt.
Zusätzlich werden in allen öffentlich zugänglichen Räumen des Bezirks PatVerfü-Kärtchen in Ständern vorgehalten, so dass alle Bürger Zug um Zug über diese rechtlich verbindliche Möglichkeit informiert sind. Wenn im Bezirk tatsächlich der politische Wille dafür da ist, eine völlig gewaltfreie Psychiatrie zu verwirklichen und dafür alle vorhandenen Spielräume zu nutzen, sind wir gerne und jederzeit bereit, dafür an einer Stelle Verantwortung zu übernehmen, die Entscheidungen zur Umsetzung fällt, z. B. als PsychiatriekoordinatorIn.
Kurz noch zu einer nötigen Ausnahmeregelung: Alle, die psychiatrische Gewalt für sich selbst zulassen wollen, aber auch nur die, müssen dafür eine entsprechende Zwang autorisierende Patientenverfügung unterschreiben (siehe z. B. diese positive Vorausverfügung: http://www.psychiatrie-erfahren.de/positivestestament.htm). Nur für diese Personen ist eine geschlossene Station im Bezirk vorzuhalten. Für diese speziellen Vorausverfügungen wird im Bezirk eine Datei aufgebaut, in der diese registriert werden müssen. So kann allen, die Zwang zulassen wollen, auch mit Gewalt geholfen werden (z. B. nach einem Selbsttötungsversuch). Diskreten Zugriff auf diese Datei müssten Polizei und Feuerwehr sowie Psychiatrie und Richter haben.
Als letztes noch ein ganz einfach zu verwirklichender Wunsch. Der systematische ärztliche Massenmord in der Gaskammer, der die Blaupause für den anschließenden systematischen Mord in den Vernichtungslagern war, sollte erinnert werden. Dazu schlagen wir folgende Erinnerungshilfe vor dem Rathaus von Pankow vor. Eine Tafel analog der vor dem KaDeWe mit der Beschriftung:
Orte ärztlichen Massenmords,
die wir niemals vergessen dürfen:
Brandenburg – Bernburg – Pirna
Grafeneck – Hadamar – Hartheim
* Alle einwilligungsfähigen Erwachsenen haben sowieso das letzte Wort bei jeder medizinischen Behandlung, genannt „informed consent”. Für alle Einwilligungsunfähigen ist im § 1901a BGB gesetzlich geregelt, dass das gemacht werden muss, was im Voraus in einer Patientenverfügung verfügt wurde. Bei allen Einwilligungsunfähigen, die keine oder keine auf die Situation anwendbare Patientenverfügung gemacht haben, muss der mutmaßliche Wille anhand von konkreten Anhaltspunkten, also beweisbaren Tatsachen ermittelt werden. Irgendeine projektive Unterstellung eines Arztes, Richters, Betreuers oder Bevollmächtigten, also eine Behauptung ohne konkrete und beweisbare Anhaltspunkte, ist unzulässig. Eine solche projektive Unterstellung als Rechtfertigung wäre ein Verbrechen gegen das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit des Betroffenen. Der Gesetzestext ist eindeutig: „Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln”. Wenn es keine Beweise gibt, darf das genauso wenig wie ein Schweigen als eine Zustimmung zu einer Gewaltmaßnahmen und gegen den aktuell erklärten Willen gewertet werden. Diese Beweise gibt es unserer Erfahrung nach nie.“
Gruß, Andreas.