Sollte jemand - z.B. aus einem Erbe heraus - ein Vermögen haben, dass er nicht vor dem Sozialamt geltend machen möchte, unter der Annahme, dass unter Angabe des Vermögens keine Sozialhilfe gezahlt wird, so gilt folgendes:
1. Das Sozialamt ist interessiert, die Sozialhilfe zu zahlen, denn der Staat hat Fürsorgepflicht und so ist das Sozialamt verpflichtet, den Bürgern in der Not zu helfen.
2. Da dem Antragsteller die Beantragung des Sozialgelds aus seiner Sicht nur dann möglich ist, wenn das Vermögen verschwiegen wird, so hat das Sozialamt bei Antragstellung zu zahlen, obwohl das Vermögen verschwiegen wurde. Das Geld ist auch nicht rückzahlbar.
Und was Not ist, dass weiss der Antragsteller schon selber, denn auch erfolgreiche Erben können in Not geraten. Anders gesagt, man gerät ja auch dann schon in Not, wenn man das Vermögen zu verlieren droht.
In der Regel ist Vermögen ja nicht dafür bestimmt, damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten - dafür gibt es die Sozialhilfe - sondern dafür, sich ein schönes Leben zu machen oder als Spargroschen für kleine Geschenke oder wenn mal das Haushaltsgeld etwas höher ausfällt.
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