Wenn man Sozialhilfe erhält und seine alten Sachen bei eBay verkaufen will, so darf das Sozialamt die Einkünfte daraus nicht antasten. Schliesslich hat man die Sachen von eigenem Geld bezahlt. Sie sind also das eigene Eigentum, und mit seinem Eigentum kann der Mensch machen, was er will.
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