Sozialhilfe wird nach Antragstellung vom Sozialamt bei Bewilligung rückwirkend ab Tag der Antragstellung gezahlt. Von daher ist es immer günstig, einen Sozialhilfeantrag sofort zu stellen, sobald man in Not gerät.
Sollte sich im Laufe des Bezugs der Betrag, der einem zusteht, erhöhen, so kann man meines Wissens nach dies auch rückwirkend beantragen, d.h., der höhere Betrag wird dann nachgezahlt.
Wichtig ist dabei der Freibetrag von 10.000 € (in 2023). Wird der durch eine Nachzahlung überschritten, so müsste sich der Freibetrag automatisch um die Höhe der Überschreitung erhöhen, da der Sozialhilfebezieher nicht die Möglichkeit hatte, das Geld auszugeben.
Wir hoffen, dass dir unser Forum gefällt und du dich hier genauso wohlfühlst wie wir.
Um dir und den anderen Mitgliedern das Bestmögliche bieten zu können, würden wir das Forum gern werbefrei gestalten und mit tollen neuen Extras ergänzen.
Wenn du uns dabei unterstützen möchtest, kannst du mit Hilfe einer kleinen Spende dazu beitragen,
diese Änderungen zu finanzieren.