Wer Aufstocker ist oder ALGII bezieht und einen Gasdurchlauferhitzer zur Warmwasseraufbereitung in seiner Wohnung nutzt, bekommt vom Jobcenter einen Pauschalbetrag. Dieser muss aber beim Jobcenter beantragt werden.
Muss der Durchlauferhitzer regelmässig gewartet werden, und wird dies einem vom Vermieter gesondert in Rechnung gestellt bzw. ich muss diese Wartung bezahlen, so sollte das Amt auch diesen Betrag regelmässig übernehmen.
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