Wenn man tod ist bzw. für tod erklärt wurde, darf man alles machen, was man sonst auch tun kann oder lassen muss. Man darf nur mit seinem Eigentum nicht mehr machen, was man will.
Das Totenrecht beinhaltet, dass jeder Mensch das Recht hat, an den Tod zu glauben und dem wird mit dem Totenrecht Rechnung getragen.
So darf man ruhig die Verwandten wiedersehen. Das Totenrecht geht dann davon aus, dass der Verwandte den Verstorbenen für einen Geist halten kann.
Kompliziert wird es aber, wenn man anderen erzählt, der oder diejenige sei verstorben. Da weiss dann keiner, wie man das handhaben soll und man erschwert den Prozess des wieder-unter-den-lebenden-wandelns.
Der Pabst sagt - so nach meiner Information: der Mensch darf sterben, so oft er will.
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