Bilder und andere Kunstwerke, die man in der Psychiatrie, z.B. in der Ergotherapie gemacht hat, werden von den Kliniken aufbewahrt. Bald werden Bilder von Psychiatriepatienten auf dem Kunstmarkt anerkannt sein. Es sind Preise im 1.000er bis 1.000.000er Bereich zu erwarten. Wenn der Sammler oder Kunsthändler dem Künster das Geld als Geschenk gibt, darf das Sozialamt diesen Betrag nicht mit der Sozialhilfe verrechnen.
Eine Beispielrechnung, sollte man 1.000.000 € aus Bilderverkäufen erziehlen: Ca. 450.000 € Steuern. Bleiben 550.000 €. Diese mit 3,75 % verzinst ergibt ca. 20.600 € jährlich an Zinsen. Das sind im Monat ca.1700 €. Damit sollte man aus der Sozialhilfe raus sein.
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