Sollte man Schulden haben, und der Gerichtsvollzieher kommt, um in der Wohnung nach Pfändbaren Gegenständen zu suchen, so ist das nicht statthaft, also verboten, aus der Tatsache heraus, dass die Unverletzbarkeit der Wohnung wirksam ist. Daraus, dass jemand meine Wohnung betritt, darf mir kein Nachteil erwachsen, denn dadurch wäre der Sinn meiner Wohnung zweckentfremdet.
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